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2.1 Die Vertragsdauer wird separat vereinbart. Massgeblich ist das Auftragsformular. Die Vertragsdauer beläuft sich auf mind. 1 Jahr.
2.2 Mündliche Nebenabreden bzw. vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder E-Mail.
Wird die Anzahl des Pakets überschritten, wird der Preis individuell angepasst.
9.1 Falls der Kunde in Zahlungsverzug kommt, stellt die Schweizer T&B die Leistung nach der Zustellung der zweiten Mahnung ein. Nach vollständigem Eingang der verspäteten Zahlungen nimmt die Schweizer Treuhand & Beratung ihre entsprechenden Dienstleistungen wieder auf. Die Schweizer Treuhand & Beratung behält sich die Erhebung von Mahngebühren ausdrücklich vor.
9.2 In diesen Fällen hat der Kunde weder Anspruch auf eine Verlängerung der Vertragsdauer. Ebenso besteht kein Anspruch auf Preisnachlass.
9.3 Bei einer Fristverlängerung (max. 20 Tage) wird eine Bearbeitungsgebühr von 50.- fällig. Eine Fristverlängerung ist nur bis vor Ablauf der zweiten Mahnstufe möglich.
9.4 Bei einer Umwandlung in Teilzahlung (max. Teilzahlung 3 Rechnungen) wird eine Bearbeitungsgebühr von 250.- fällig. Eine Teilzahlung ist nur bis vor Ablauf der zweiten Mahnstufe möglich.
9.5 Nach Ablauf der zweiten Mahnstufe wird die Rechnung durch den Fakturierungspartner der Schweizer Treuhand & Beratung in die Inkassoabteilung übergeben. Auf diesen Vorgang hat die Schweizer T&B keinen Einfluss mehr.
9.6 Falls eine Rechnung trotzdem im Betreibungsprozess gestoppt werden muss, werden 15% des gestellten Rechnungsbetrages als Aufwandspauschale in Rechnung gestellt.
Wir stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.